Allgemeine Infos

Um in Deutschland Angeln zu dürfen, braucht man zuerst die behördliche Erlaubnis, den sogenannten Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, wenn man eine Fischerprüfung bestanden hat und das Zeugnis vorlegt. Im Landkreis Harz ist dies die Untere Fischeibehörde.

Infos zu den Kosten für den Erwerb des Fischeischeins erhält man beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

WICHTIG: Wir bieten als Verein KEINE Ausbildung für den Friedfischfischereischein an – dieser berechtigt auch nicht zum Angeln an den Gewässern unseres Vereins.

Vor der Prüfung

Wir als Verein bieten euch in der Regel 2x im Jahr einen Fischereilehrgang an, bei welchem die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für den Erwerb des Fischereischeins erworben werden können. Den Start des nächsten Lehrgangs findet ihr unter unseren Terminen. Infos zum Lehrgang gibt es hier.

Wichtig ist hier insbesondere auch der Praxistag, da ohne diesen, inkl. Nachweis für die Durchführung, keine Zulassung für die Fischereiprüfung möglich ist. Der Praxistag ist selbstverständlich Teil unseres Lehrgangs.

Inhalte der Fischerprüfung:

Die schriftliche Prüfung umfasst aktuell 60 Fragen aus einem Fragenkatalog von 612 möglichen Fragen. 75% der Fragen müssen richtig beantwortet werden. Inhalte sind die Kenntnisse in Fisch- und Gewässerkunde sowie Geräte- und Rechtskunde. Die Fragen werden im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet – es ist aber stets nur eine Antwort richtig.

Nach der schriftlichen findet die mündlich/praktische Prüfung statt. Der Inhalt ist ähnlich der schriftlichen Prüfung, hier geht es insbesondere um das Verhalten während der Fischereiausübung, die Versorgung gefangener Fische & allgemein um die Inhalte der Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Nach der Prüfung

Mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung, kann mit dem Prüfungszeugnis bei der zuständigen Gemeinde der Fischereischein auf 1-5 Jahre oder auf Lebenszeit beantragt werden.